Die Aufgaben des psychologischen Dienstes umfassen neben arbeits- und organisationspsychologischen Aufgaben die Bearbeitung diagnostischer
Fragestellungen sowie die psychologische Beratung, Betreuung und Behandlung der Inhaftierten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Tätigkeiten:
Psychodiagnostik bei Sexualstraftätern und Gewaltstraftätern:
- Gutachtliche Stellungnahmen zur Überprüfung der Eignung für vollzugsöffnende Maßnahmen (Begleitausgang, Ausgang, Langzeitausgang) sowie Eignungsaussage zur Unterbringung in einer Einrichtung des offenen Vollzugs /Lockerungsprognose als Grundlage für vollzugliche Entscheidungsprozesse
- Federführung und/oder Verfassen von psychologischen Beiträgen bei der Vollzugsplanerstellung
- Psychologische Beiträge zur Frage der Vertretbarkeit für eine vorzeitige Entlassung/Legalprognose
Psychologische Behandlungsmaßnahmen für alle Inhaftierten:
- Suizidprävention bei der Gefahr von Selbstverletzung und Selbstmord
- Verfassen von psychologischen Stellungnahmen zum Erfordernis der besonderen Sicherungsmaßnahmen wegen Suizidgefahr bzw. Gefahr der Selbstverletzung
- Kriseninterventionen und psychologische Stabilisierung bei Verhaltensauffälligkeiten
- psychologische Beratung, Betreuung und Behandlung
- Psychotherapeutische Gruppen
Bei Vorliegen einer Indikation
- Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin
- oder Vermittlung von Therapieplätzen bei externen approbierten psychologischen Psychotherapeuten
- Indikationsstellung für die Teilnahme einer sozialtherapeutischen Behandlungsmaßnahme
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit, sowohl intern als auch extern mit anderen Institutionen
Interne arbeits- und organisationspsychologische Aufgaben:
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Beratung der Anstaltsleitung
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Psychologisches Test- und Auswahlverfahren von Bewerbern der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugdienstes und des Werkdienstes
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Beteiligung beim Einstellungsverfahren bei Bewerbern für den mittleren Verwaltungsdienst
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Ansprechpartner für die Bediensteten bei persönlichen Problemen