Der allgemeine Vollzugsdienst gehört neben dem Werkdienst zu dem uniformierten Dienst und ist der mittleren Laufbahn zugeordnet.
Den Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes obliegen im Rahmen des heutigen Strafvollzuges nicht ausschließlich Aufgaben der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Justizvollzugsanstalt, sie sind vielmehr, wie alle anderen Fachrichtungen im Bereich des Justizvollzugsdienstes, unmittelbar in die Behandlungsaufgaben einbezogen.
Aufgaben wie unmittelbare Beaufsichtigung, Behandlung, Betreuung sowie Versorgung der Inhaftierten erfordern Zuverlässigkeit, hohe Einsatzbereitschaft und soziales Verständnis für die Situation der Gefangenen sowie deren Belange. Der auf die Behandlung der Gefangenen ausgerichtete Strafvollzug braucht nicht nur mehr, sondern auch qualifiziertes Personal. Während die besonderen Fachdienste jeweils nur die gezielten Aufgaben der Gefangenenbehandlung wahrnehmen können, sind es gerade die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes, die durch ihren ständigen Kontakt mit den Inhaftierten auf diese einen starken Einfluss ausüben und die Atmosphäre in der Anstalt entscheidend prägen.
Diese Überlegungen bestimmen die sorgfältige Auswahl der Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber sowie die inhaltliche Gestaltung der Laufbahnausbildung.
Um den umfangreichen Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes gerecht zu werden, wird dieser wie folgt gegliedert: