Die Ausbildungsleitung sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Einführung und der praktischen Ausbildung der Beamtenanwärterinnen und -Anwärter. Ziel der Ausbildung ist es, Beamtinnen und Beamte heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren allgemeinen sowie fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, ihre Aufgaben selbständig und mit sozialer Verantwortung wahrzunehmen.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Ausbildungsleiters gehören unter anderem:

  • Erstellung der Dienstpläne unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausbildungsabschnitte für die Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes
  •  Durchführung von praxisbegleitendem Unterricht in jedem Ausbildungsabschnitt
  •  Führung von Auswertungs- bzw. Beurteilungsgesprächen sowie Mitwirkung bei der Beurteilung der Anwärterinnen und Anwärter
  •  Einweisung und Unterrichtung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern