Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Rheinbach richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.
Nach diesem Plan ist die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Rheinbach für den folgenden Personenkreis bestimmt:
Männer - geschlossener Vollzug
- Zivilhaft und Strafarrest
- Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von mehr als 3 Monaten bis einschließlich 2 Jahren
- Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
- Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten an Ausländern
Ansonsten ist die Justizvollzugsanstalt Rheinbach für die folgenden Gerichtsbezirke zuständig: