Justizvollzugsanstalten in Nordrheinwestfalen

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Rheinbach richtet sich nach dem Vollstreckungsplan externer Link für das Land Nordrhein-Westfalen.
Nach diesem Plan ist die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Rheinbach für den folgenden Personenkreis bestimmt:

Männer - geschlossener Vollzug

  • Zivilhaft und Strafarrest
  • Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von mehr als 3 Monaten bis einschließlich 2 Jahren
  • Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
  • Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten an Ausländern

 

 

Ansonsten ist die Justizvollzugsanstalt Rheinbach für die folgenden Gerichtsbezirke zuständig:

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