Besuchszeiten
Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Hinweis für den Besuch von Untersuchungsgefangenen:
Möglicherweise benötigen Sie eine richterliche Besuchserlaubnis. Informationen können direkt beim zuständigen Gericht eingeholt werden. Bitte vereinbaren Sie erst danach mit uns einen Besuchstermin.
Bei der Terminvereinbarung müssen alle Besucher namentlich benannt werden. Eine Änderung der teilnehmenden Besucher ist nur bis zu 2 Werktage vor dem eigentlichen Besuchstermin möglich.
Telefonisch können Terminabsprachen montags, mittwochs, donnerstags und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr. Dienstags erreichen sie unsere Terminstelle von 13:00 Uhr - 19:00 Uhr.
Telefonnummer: 02226 / 86 -113
Faxrufnummer: 02226 / 86 - 351 (auschließlich für Polizei/Anwälte/Betreuer/...)
Email: besuchsabteilung (@) jva-rheinbach.nrw.de (auschließlich für Polizei/Anwälte/Betreuer/...)
Besuchszeiten JVA Rheinbach
Um einen reibungslosen Ablauf des Besuches zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass Sie sich mindestens 30 Minuten vor dem Beginn des Besuchstermins an der Außenpforte melden.
Ein Einlass nach dem Beginn des vereinbarten Besuchstermins kann aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr erfolgen.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und das Merkblatt zum Datenschutz am Ende dieser Seite!
Besuchszeiten:
Montag
08:00 Uhr bis 11:45 Uhr (letzter Einlass 11:15 Uhr)
13:15 Uhr bis 16:00 Uhr (letzter Einlass 15:15 Uhr)
Dienstag
13:15 Uhr bis 21:00 Uhr (letzter Einlass 20:30 Uhr)
Die Besuchszeiten von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr dienen ausschließlich Familien- und Privatbesuchen. Hieraus resultiert dienstags für Rechtsbeistände, Betreuer, Betreuerinnen sowie Behördenangehörige eine Besuchszeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Mittwoch
08:00 Uhr bis 11:45 Uhr (letzter Einlass 11:15 Uhr)
13:15 Uhr bis 16:00 Uhr (letzter Einlass 15:15 Uhr)
Donnerstag
08:00 Uhr bis 11:45 Uhr (letzter Einlass 11:15 Uhr)
13:15 Uhr bis 16:00 Uhr (letzter Einlass 15:15 Uhr)
Freitag
08:00 Uhr bis 11:45 Uhr (letzter Einlass 11:15 Uhr)
13:15 Uhr bis 16:00 Uhr (letzter Einlass 15:15 Uhr)
Besuch mit Kindern
Gerade für minderjährige Kinder stellt die Inhaftierung eines Elternteils eine große Belastung dar. Auch die inhaftierten Elternteile stehen vor der schwierigen Aufgabe, während der Inhaftierung einen vertrauensvollen Kontakt zu dem Kind aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen. Aus diesem Grund werden in Nordrhein-Westfalen die familiären Kontakte, insbesondere zu minderjährigen Kindern besonders gefördert. So besteht für minderjährige Kinder ein erhöhtes gesetzliches Besuchskontingent von zusätzlich zwei Stunden im Monat. Damit erhöht sich die Mindestbesuchszeit für minderjährige Kinder auf vier Stunden im Monat. Darüber hinaus bemüht sich Nordrhein-Westfalen, den Bedürfnissen minderjähriger Kinder während des Besuchs besonders Rechnung zu tragen.
Zur besonderen Förderung der Besuche von minderjährigen Kindern der Inhaftierten sind 2 zusätzliche Stunden Besuch/Monat möglich. Das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder (leiblich oder adoptiert) ist durch geeignete Dokumente (Geburtsurkunde, Stammbuch) nachzuweisen
Bei der Terminierung als Kinderbesuch kann der Besuchstermin nicht ohne die Kinder wahrgenommen werden.
Langzeitbesuche: In der Justizvollzugsanstalt Rheinbach besteht die Möglichkeit unüberwachter Langzeitbesuche. Termine hierzu müssen von Seiten des Inhaftierten beantragt werden, da im Vorfeld eine besondere Prüfung bez. der Eignung des Inhaftierten erfolgt.
W i c h t i g e H i n w e i s e : Einlass nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Dokumente wie beispielsweise Aufenthaltsgenehmigungen, Identitätskarten oder Führerscheine werden nicht akzeptiert. Bei den Untersuchungsgefangenen wird zusätzlich eine Besuchserlaubnis benötigt. Diese ist beim zuständigen Gericht erhältlich. Es werden zum Besuch gleichzeitig max. drei Besucherinnen/Besucher zugelassen. Besucher und Besucherinnen unter 16 Jahren werden nur in Begleitung eines Erwachsenen zum Besuch zugelassen. Auch Besucher und Besucherinnen zwischen 14 und 18 Jahren müssen ihre Identität durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass nachweisen.
Nach dem Besuch besteht die Möglichkeit für den Inhaftierten Waren im Wert von 20,00 € in Münzen an den dort befindlichen Warenautomaten zu erwerben (Genussmittel).