Die Abteilung für Sicherheit und Ordnung ist zuständig für die Gewährleistung der technischen, baulichen, organisatorischen und sozialen Sicherheit der gesamten Anstalt. Sie hält Kontakt zu anderen Behörden, die während der Verbüßung von Untersuchungs- bzw. Strafhaft mit den Gefangenen beschäftigt sind. Dies sind insbesondere Polizeibehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Abteilung für Sicherheit und Ordnung wirkt maßgeblich bei der Bearbeitung von Eingaben, Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen und Strafanzeigen der Inhaftierten mit. Sie  unterstützt die Aufklärungsarbeit bei der Verfolgung von groben Verstößen gegen die Hausordnung und von Straftaten, die während der Inhaftierungszeit begangen werden. Zudem wird sie bei der Prüfung der Eignung für vollzugliche Lockerungen beteiligt und klärt mögliche formale Hinderungsgründe im vorhinein ab (wie z.B. offene Ermittlungsverfahren, mögliche Widerrufe von zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen, potentielle ausländerrechtliche Maßnahmen). Es obliegt ihr die Abklärung des Umfangs von Sicherungsmaßnahmen bei Gefangenen, die zu Gerichtsterminen vorgeführt werden oder aus sonstigen Gründen die Anstalt zeitweise und unter Beaufsichtigung verlassen.